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Zweckverfehlende Enteignung im Wasserrecht

UmweltrechtEva Schulev-Steindl (Glosse)RdU 2005/108RdU 2005, 179 - 182 Heft 4 v. 1.12.2005

§ 38 WRG; § 70 Abs 2 WRG; Art 5 StGG

Der VwGH nimmt zur maßgeblichen Frist für die Beantragung der Rückübereignung nach einer zweckverfehlenden Enteignung Stellung und konkretisiert die Rechtsgrundlagen für die Rückübereignung.

VwGH 23.09.2004, 2003/07/0103

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