§ 38 WRG; § 70 Abs 2 WRG; Art 5 StGG
Der VwGH nimmt zur maßgeblichen Frist für die Beantragung der Rückübereignung nach einer zweckverfehlenden Enteignung Stellung und konkretisiert die Rechtsgrundlagen für die Rückübereignung.
VwGH 23.09.2004, 2003/07/0103