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Störfälle - subjektive Nachbarrechte bei Voraussehbarkeit

UmweltrechtEva Schulev-Steindl (Glosse)RdU 2005/107RdU 2005, 177 - 179 Heft 4 v. 1.12.2005

§ 29 Abs 1 Z 3 AWG 1990; § 29 Abs 2 AWG 1990; § 29 Abs 3a AWG 1990; § 77 Abs 1 GewO 1994; § 74 Abs 2 GewO 1994

Das Aufzeigen möglicher Störfälle ist als Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Rechte zu qualifizieren. Vorhersehbare Störfälle sind im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

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