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Amtswegiger Immissionsschutz bei Errichtung eines " Cineplexx"

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/29RdU-LSK 2004, 69 Heft 2 v. 1.4.2004

§ 2 Z 36 OÖ BauTG 1994; § 3 Abs 4 OÖ BauTG 1994; § 23 Abs 4 OÖ ROG 1994; §31 Abs 4 OÖ BauO 1994

Die Widmungskategorie " Sondergebiet des Baulandes-Großkino" sieht nach raumordnungsrechtlichen Bestimmungen keinen Immissionsschutz vor. Die Baubehörde muss aber trotzdem im Baugenehmigungsverfahren prüfen, ob schädliche Umweltauswirkungen an der Grundgrenze durch das Bauvorhaben drohen.

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