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Entscheidung - VwGH 27.06.2003, 2001/04/0236

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/48RdU-LSK 2003, 136 Heft 4 v. 1.12.2003

§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994; § 75 Abs 1 GewO 1994; § 75 Abs 2 GewO 1994; § 8 AVG

Der Aufenthalt von Kunden in einer Fischteichanlage ist nicht unter § 27 Abs 2 letzter Satz GewO zu subsumieren. Der Nachbar, der eine Eigentumsgefährdung durch eine zu bewilligende Betriebsanlage geltend macht, muss den Verlust der Verwertbarkeit oder der Sachnutzungsmöglichkeiten nachweisen.

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