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Entscheidung - VwGH 27.06.2003, 2002/04/0195

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/47RdU-LSK 2003, 136 Heft 4 v. 1.12.2003

§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994; § 74 Abs 2 Z 2 GewO 1994

Der Nachbar einer Betriebsanlage besitzt kein subjektives Recht auf Beschränkung der Emissionen von Luftschadstoffen. Als Aufpunkt ist der Punkt mit der höchsten Immissionkonzentration zu qualifizieren.

VwGH 27.06.2003, 2002/04/0195

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