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Entscheidung - VwGH 22.01.2003, 2002/04/0197

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/44RdU-LSK 2003, 107 Heft 3 v. 1.9.2003

§ 74 GewO 1994; § 81 Abs 1 GewO 1994; § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994; § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994

Der VwGH nimmt zur Feststellung der Bewilligungspflicht einer Betriebsanlage im Strafprozess nach § 366 Abs 1 Z 2 bzw Z 3 GewO 1994 Stellung und erläutert, dass die Anhängigkeit des Genehmigungsverfahrens der Sanktionierung des genehmigungslosen Betriebes einer Betriebsanlage nicht entgegensteht.

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