§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994; § 81 Abs 1 GewO 1994
Der VwGH nimmt zum Erfordernis eines neurologischen Gutachtens zur Beurteilung der Gesundheitsgefährlichkeit der Immissionen einer benachbarten Betriebsanlage Stellung und erläutert, dass die Immissionsbelastung künftiger, noch nicht umgesetzter Projekte nur rechnerisch gemessen werden kann.