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Zweck einer Abfallverbringung

Natur- und UmweltschutzMartin Kind (Rezensent)RdU 2003/68RdU 2003, 109 - 111 Heft 3 v. 1.9.2003

V 259/93; Art 7 Abs 2V-259/93/EWG; RL 75/442/EWG

Der EuGH entscheidet über den Verstoß Deutschlands gegen die EG-V zur Überwachung der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der EG, weil unzulässige Einreden gegen bestimmte Abfallverbringungen in andere Mitgliedsstaaten zur späteren Hauptverwendung als Brennstoff geltend gemacht wurden.

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