Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur maßgeblichen Beweislastverteilung bei der Geltendmachung ortsunüblicher Emissionsbelastungen und Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunkanlagen Stellung.
OLG Wien 28.11.2002, 13 R 83/02z
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB