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Entscheidung - OLG Wien 28.11.2002, 13 R 83/02z

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/31RdU-LSK 2003, 68 Heft 2 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur maßgeblichen Beweislastverteilung bei der Geltendmachung ortsunüblicher Emissionsbelastungen und Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunkanlagen Stellung.

OLG Wien 28.11.2002, 13 R 83/02z

Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB

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