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Entscheidung - VwGH 21.01.2003, 2001/07/0105

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/21RdU-LSK 2003, 66 Heft 2 v. 1.4.2003

§ 31 WRG 1959

Nach dem Erlöschen der gewässerverunreinigenden Gesellschaft darf die wasserpolizeiliche Anordnung nicht an einen vormaligen persönlich haftenden Gesellschafter adressiert werden.

VwGH 21.01.2003, 2001/07/0105

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