§ 13 Abs 1 AWG 1990; § 12 AWG 1990
§ 13 Abs 1 AWG bezüglich der Meldepflicht von Abfallerzeugern steht mit Art 18 Abs 1 B-VG in Einklang. Die Hausverwaltung, die die Garagenreinigung durchführen lässt und der Wohnungsgemeinschaft in Rechnung stellt, trifft keine Meldepflicht.