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Entscheidung - VfGH 23.09.2002, B 1556/99

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/20RdU-LSK 2003, 66 Heft 2 v. 1.4.2003

§ 13 Abs 1 AWG 1990; § 12 AWG 1990

§ 13 Abs 1 AWG bezüglich der Meldepflicht von Abfallerzeugern steht mit Art 18 Abs 1 B-VG in Einklang. Die Hausverwaltung, die die Garagenreinigung durchführen lässt und der Wohnungsgemeinschaft in Rechnung stellt, trifft keine Meldepflicht.

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