§ 8 AVG; § 24 Vbg NSchG 1997; § 34 Vbg NSchG 1997
Für eine Genehmigung nach § 24 iVm § 34 ff Vbg NSchG sind nur öffentliche Interessen relevant. Ein geltend gemachtes Eigentum an einem Fischereirecht rechtfertigt nicht die Abweisung der beantragten Genehmigung.