§ 121 Abs 1 WRG 1959
Der VwGH nimmt zu den Voraussetzungen für die nachträgliche Bewilligung einer vom Bewilligungsbescheid abweichenden Anlagennutzung Stellung.
VwGH 21.02.2002, 2000/07/0063
§ 121 Abs 1 WRG 1959
Der VwGH nimmt zu den Voraussetzungen für die nachträgliche Bewilligung einer vom Bewilligungsbescheid abweichenden Anlagennutzung Stellung.
VwGH 21.02.2002, 2000/07/0063