vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VwGH 25.04.2002, 99/07/0135

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/8RdU-LSK 2003, 29 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 33b WRG 1959; § 30 WRG 1959; § 32 WRG 1959; AAEV 1996; AEV Zuckererzeugung 1994

Der Bodensee ist als stehendes Gewässer zu qualifizieren. Die Richtlinie der internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee besitzt nicht den Verbindlichkeitsgrad einer Verordnung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!