Festgestellt wird eine Vertragsverletzung Irlands durch unzureichende Umsetzung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
EuGH 14.11.2002, C-316/00
Festgestellt wird eine Vertragsverletzung Irlands durch unzureichende Umsetzung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
EuGH 14.11.2002, C-316/00
