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Forstrecht

Natur- und UmweltschutzAndreas Hauer (Rezensent)RdU 2003/19RdU 2003, 38 - 39 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 17 Abs 2 ForstG 1975

Eine Interessensabwägung nach § 17 Abs 2 ForstG kommt nur in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse an einer Nutzungsänderung bezüglich der zu rodenden Waldfläche nachgewiesen wird.

VwGH 21.03.2001, 2000/10/0066

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