Zusammenfassung: Der VwGH nimmt zur Begründung der Parteistellung der Nachbarn bei der Prüfung der Zulässigkeit eines vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 359b GewO 1994
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Zusammenfassung: Der VwGH nimmt zur Begründung der Parteistellung der Nachbarn bei der Prüfung der Zulässigkeit eines vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 359b GewO 1994
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