§ 75 Abs 2 GewO 1994
Bereits die potentielle Wahrscheinlichkeit einer Gefahr oder Belästigung durch eine Betriebsanlage begründet Nachbarstellung iSd § 75 Abs 2 GewO 1994.
VwGH 23.01.2002, 2001/04/0135
§ 75 Abs 2 GewO 1994
Bereits die potentielle Wahrscheinlichkeit einer Gefahr oder Belästigung durch eine Betriebsanlage begründet Nachbarstellung iSd § 75 Abs 2 GewO 1994.
VwGH 23.01.2002, 2001/04/0135