Die Entscheidung behandelt die Nichtergreifung aller Maßnahmen für das Scheldebecken durch das Königreich der Niederlande und somit die Feststellung einer Vertragsverletzung durch die Niederlande durch unzureichende Umsetzung der RL 76/464/EWG .
Die Entscheidung behandelt die Nichtergreifung aller Maßnahmen für das Scheldebecken durch das Königreich der Niederlande und somit die Feststellung einer Vertragsverletzung durch die Niederlande durch unzureichende Umsetzung der RL 76/464/EWG .