§ 31 OÖ BauO 1994; § 2 OÖ BauTG 1994; § 3 oö BauTG 1994; § 30 OÖ ROG
In der Entscheidung wird ein Immissionsschutz für Anrainer diskutiert, die sich durch den Geruch einer Güllegrube belästigt fühlen. Weiters wird das Erfordernis einer Baugenehmigung für den Bau einer Güllegrube geprüft.