§ 52AVG; § 76 Abs 1 AVG; § 77 GewO 1994; § 81 GewO 1994
Die Entscheidung behandelt die Frage der Tragung Sachverständigenkosten bei Notwendigkeit eines Gutachtens und Nichtvorhandenseins eines Amtssachverständigen. Weiters wird zur Bestimmung der Immissionsbelastung bei geltend gemachten Geruchsbelästigungen Stellung genommen.