§ 364a ABGB; § 364b ABGB; § 1311 ABGB
Es geht um die Haftungsfrage bei Abtragen einer nicht baubewilligten, nicht tragenden Zwischenwand und dessen Folgen in einer Wohnung. Kläger und Beklagter sind Mit- bzw Wohnungseigentümer.
OGH 12.12.2000, 5 Ob 130/00d; LGZ Wien 27.10.1999, 35 R 529/99z-35; BG Döbling 28.06.1999, 14 C 467/98v-31