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Entscheidung - OGH 12.12.2000, 5 Ob 130/00d

Natur- und UmweltschutzFerdinand Kerschner (Rezensent)RdU 2001/74RdU 2001, 113 - 115 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 364a ABGB; § 364b ABGB; § 1311 ABGB

Es geht um die Haftungsfrage bei Abtragen einer nicht baubewilligten, nicht tragenden Zwischenwand und dessen Folgen in einer Wohnung. Kläger und Beklagter sind Mit- bzw Wohnungseigentümer.

OGH 12.12.2000, 5 Ob 130/00d; LGZ Wien 27.10.1999, 35 R 529/99z-35; BG Döbling 28.06.1999, 14 C 467/98v-31

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