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Entscheidung - LG Steyr 16.12.2000, 15 Evr 491/97

Natur- und UmweltschutzHerbert Wegscheider (Rezensent)RdU 2001/75RdU 2001, 115 - 117 Heft 3 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Durch die Planierung eines größeren Auwaldgebiets kam es zur Zerstörung eines Biotops und einer Verminderung des örtlichen Tier- und Pflanzenbestandes. Im Zuge des Verfahrens wurde der Begriff " größeres Gebiet" ausgelegt und der Vorsatz und die objektive Sorgfaltswidrigkeit im Rahmen der Fahrlässigkeit diskutiert.

Rechtsgrundlagen: § 182 Abs 2 StGB

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