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Entscheidung - VwGH 22.02.2001, 99/07/0209

Natur- und UmweltschutzRdU 2001/70RdU 2001, 111 Heft 3 v. 1.9.2001

§ 1 Abs 3 AWG; § 2 Abs 1 Z 2 AWG

Ein Beseitigungsauftrag nach § 32 Abs 1 AWG setzt nicht die Lagerung gefährlicher Abfälle voraus, kann also auch zur Entfernung einer Geländeaufschüttung aus Bauschutt und Erdaushubmaterial erteilt werden.

VwGH 22.02.2001, 99/07/0209

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