§ 14 KO; § 4 Abs 2 VVG; § 30 WRG; § 31 WRG
Ein nach Beendigung des Konkursverfahrens oder des Zwangsausgleichs erteilter Beseitigungsauftrag zu einer wasserpolizeilichen Anordnung kann nicht unter § 14 KO subsumiert werden.
VwGH 22.2.2001, 2001/07/0018