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Entscheidung - VwGH 13.04.2000, 97/07/0167

Natur- und UmweltschutzRdU 2000/28RdU 2000, 106 - 107 Heft 3 v. 1.9.2000

§ 21 Abs 3 WRG; § 32b WRG

Die unterlassene Einwilligung in eine Indirekteinleitung durch das Kanalisationsunternehmen schließt eine Indirekteinleitung aus. Die Wiederverleihung einer früheren wasserrechtlichen Genehmigung setzt auch dann zwingend den Letztstand der Technik voraus, wenn die Indirekteinleitung als beste Lösung nicht realisierbar ist.

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