Zusammenfassung: Besprochen wird eine Novellierung des Bodenreformrechts, im Zuge dessen die UVP-Änderungs-RL 97/11/EG umgesetzt werden soll und die Umweltverträglichkeitsprüfung in das Zusammenlegungsverfahren und das Verfahren zur Trennung von Wald und Weide integrieren soll. Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll somit auch im Bodenreformverfahren, unter Einbeziehung des Umweltanwalts, der Standortgemeinde und der Teilnahme der Öffentlichkeit Eingang finden. Dies bringt nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch ökologische Pluspunkte in der umweltverträglichen Landwirtschaft.