§ 7 AWG; VerpackV
Marmeladeeimer sind vom Geltungsbereich der VerpackVO umfasst, da das Tatbestandselement " langlebige Verpackung" eine Langlebigkeit des Verpackungsinhalts erfordern würde.
VwGH 11.03.1999, 98/07/0058
§ 7 AWG; VerpackV
Marmeladeeimer sind vom Geltungsbereich der VerpackVO umfasst, da das Tatbestandselement " langlebige Verpackung" eine Langlebigkeit des Verpackungsinhalts erfordern würde.
VwGH 11.03.1999, 98/07/0058