Mit dem Ziel einer bundesweit einheitlichen Bewertung des Einsatzes hochpreisiger, spezialisierter Arzneimittel im intramuralen Bereich sowie an der Nahtstelle zwischen extra- und intramuralem Bereich wurden im Zuge des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2024 in §§ 62d ff KAKuG Rechtsgrundlagen für ein neu einzurichtendes Bewertungsboard geschaffen. Der Beitrag befasst sich mit ausgewählten Fragestellungen zur Organisation und zu den Aufgaben dieses Boards. (FN )

