Seit vielen Jahren sind hochpreisige und spezialisierte Arzneispezialitäten sowie Therapien und deren Finanzierung Inhalt von rechtlichen, politischen und rechtspolitischen Diskussionen. Der Grund hierfür liegt darin, dass eine einheitliche bundesländerübergreifende Regelung über teure, neu zugelassene hochpreisige und spezialisierte Arzneispezialitäten sowie Therapien für Patienten fehlte. Nun soll die Einführung eines bundesweiten nationalen Bewertungsboards Abhilfe schaffen und die Anwendung von ausgewählten hochpreisigen und spezialisierten Arzneispezialitäten in einem bundesweiten Bewertungsprozess einheitlich geregelt werden. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob das gesetzlich verankerte nationale Bewertungsboard den an dieses zu stellenden Anforderungen gerecht wird. Ferner werden die Fragestellungen, welchen Rechtschutz sowie welche Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten es aufgrund von Entscheidungen/Empfehlungen des nationalen Bewertungsboards gibt und welche Haftungen aufgrund von fehlerhaften Empfehlungen des nationalen Bewertungsboards schlagend werden, näher beleuchtet.

