vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen unionsrechtskonform

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2025/103RdM-LS 2025, 199 Heft 5 v. 17.10.2025

Der Unionsgesetzgeber hat mit den RL 89/391/EWG und 2000/54/EG nicht beabsichtigt, die Voraussetzungen für eine nationale Impfpflicht betr bestimmte, biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzte Berufsgruppen [hier: Arbeitnehmer im Rettungsdienst] festzulegen. Beide RL enthalten - im Einklang mit Art 153 Abs 2 lit b AEUV - lediglich Mindestvorschriften über den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!