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Produkthaftungsklage gegen US-Hersteller von schadhaften Beatmungsgeräten - kein internationaler Gerichtsstand

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2025/30RdM-LS 2025, 109 Heft 3 v. 27.5.2025

1. Die Ubiquitätstheorie, wonach die Schadenersatzklage analog zu der vom EuGH zu Art 5 Z 3 EuGVÜ entwickelten Rsp auch bei jenem Gericht eingebracht werden könne, in dessen Sprengel der Ort liege, an dem der unmittelbare Schaden eingetreten sei, wird vom OGH für § 92a JN abgelehnt.

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