1. Schon aufgrund der üblichen Sozialstrukturen ist bei generalisierender Betrachtung idR auch zwischen erwachsenen Eltern und Kindern noch eine innige familiäre Nahebeziehung zu erwarten und kann ein erwachsener [hier: 65-jähriger] Sohn in den Schutzbereich des Behandlungsvertrags seiner [hier: 87-jährigen] Mutter einbezogen werden.

