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D-Mannose hat pharmakologische Wirkung

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia SteinböckRdM-LS 2025/25RdM-LS 2025, 107 - 108 Heft 3 v. 27.5.2025

Ein Stoff [hier: D-Mannose], der durch eine reversible Bindung an Bakterien verhindert, dass sich diese an menschliche Zellen [hier: die Blasenwand] binden, übt eine "pharmakologische Wirkung" gem Art 1 Z 2 lit b RL 2001/83/EG aus.

C-589/23Cassella-med und MCM Klosterfrau

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