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Zur Verjährung bei zeitlicher Nähe der Fehldiagnose zur Befundung

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/69RdM-LS 2024, 163 Heft 4 v. 2.8.2024

Ein objektiver Anhaltspunkt und damit eine ausreichende Kenntnis der maßgeblichen Sachzusammenhänge iSd § 1489 ABGB kann nicht allein aus der zeitlichen Nähe einer Diagnose durch die behandelnde [Haus-]Ärztin zur Befundung durch einen Dritten [hier: das bekl radiologische Institut] abgeleitet werden.

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