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Unwirksamkeit der Leistungsbegrenzung in VI. (3) BVB

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2024/53RdM-LS 2024, 124 Heft 3 v. 7.6.2024

Die von der Bekl unterstellte Leistungsbegrenzung in VI. (3) der Besonderen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung Krankengeldtarif für unselbstständig und selbstständig Erwerbstätige MIK 28/16_060 (BVB), welchem zufolge Leistungen für längstens 364 Tage innerhalb von drei Versicherungsjahren erbracht werden und wonach in diesem Fall der Versicherer den Vertrag zum Ende des Monats, in dem die Leistung für 364 Tage erbracht wurde, kündigen kann, ist ungewöhnlich und gem § 864a ABGB unwirksam: Unter der Überschrift des Punktes VI. "Beendigung der Versicherung" wird der durchschnittlich sorgfältige Leser thematisch nur Regelungen über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses erwarten und gerade keine Einschränkung der unter der entsprechenden Überschrift "Leistungsvoraussetzungen" enthaltenen Leistungsbeschreibung. Auch lässt keine andere Überschrift vermuten, dass in den BVB eine weitere Umschreibung der Leistungen (insb in Form einer Leistungsbegrenzung) bei aufrechtem Versicherungsverhältnis vorgenommen wird. Die Vertragsparteien der Bekl können daher davon ausgehen, dass es zu diesem Thema keine besonderen Bestimmungen in den BVB gibt und müssen keinesfalls eine Begrenzung der Leistung bei Fortbestehen des Vertragsverhältnisses unter der Überschrift "Beendigung der Versicherung" vermuten oder gar suchen.

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