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Wirkungslose Genehmigung eines Rechtsgeschäfts nach Tod des Betroffenen

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/117RdM-LS 2023, 195 Heft 5 v. 4.10.2023

Wurde ein Genehmigungsbeschluss vor dem Ableben einem Betroffenen selbst nicht zugestellt, bleibt der Beschluss wirkungslos. Daran ändert auch eine nachträgliche Zustellung an die Verlassenschaft oder die Erben nichts.

6 Ob 50/23f

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