vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ablehnungsrecht für aufrecht eingetragene besonders qualifizierte RA

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/116RdM-LS 2023, 195 Heft 5 v. 4.10.2023

Ist eine RA in die von der RAK geführten Liste von zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretungen besonders geeigneten RA eingetragen, kann sie sich auf den "Stopp"-Vermerk und sohin auf ein Ablehnungsrecht nicht berufen. Dem "Stopp"-Vermerk fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Für die iS eines Ampelsystems nach "frei" (grün), "keine Angabe" (gelb) und "Stopp" (rot) etablierten Vermerke mögen Informations- und Zweckmäßigkeitserwägungen maßgeblich gewesen sein, am Umstand der aufrechten Eintragung ändert das - gesetzlich nicht vorgesehene - Ampelsystem aber nichts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!