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Akteneinsicht im Parallelverfahren

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2023/106RdM-LS 2023, 191 Heft 5 v. 4.10.2023

Akteneinsicht ist einem Dritten nur im unbedingt nötigen Ausmaß, also nur in bestimmte Aktenteile, zu gewähren [hier: dem bekl Arzt nur hins der für seinen Arzthaftungsprozess verwertbaren Aktenteile des Parallelakts des Kl].

9 Ob 14/23h

Abstract aus RdM-LS bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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