Die in § 5 Abs 3 Umlagenordnung der ÄK für Wien (UO) für die Durchführung einer Schätzung genannten Bedingungen (nicht zeitgerechte und vollständige Entsprechung der Verpflichtung zur Unterlagenübermittlung ua gem § 5 Abs 1 UO) entsprechen den diesbezüglichen Voraussetzungen für die Festsetzung des Höchstbetrags gem Abschnitt IV Abs 7 der BeitragsO für den Wohlfahrtsfonds der ÄK für Wien.
Ra 2022/11/0175

