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Vorläufige Untersagung der Berufsausübung kein AuvBZ

LeitsatzkarteiJudikaturVeronika KräftnerRdM-LS 2023/33RdM-LS 2023, 74 Heft 2 v. 7.4.2023

Eine "verfassungskonforme Interpretation" des § 57 AVG, wonach eine mit Mandatsbescheid verfügte vorläufige Untersagung der Berufsausübung als Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzusehen wäre (und das Berufsverbot daher nicht rechtskräftig sei), würde den klaren Wortlaut und damit die Grenzen der Auslegung überschreiten.

Ra 2022/11/0150

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