1. Notwendige Voraussetzung für eine Vorabfeststellung des Bedarfs eines selbständigen Ambulatoriums ist die Beurteilung, ob hinsichtlich des in Aussicht genommenen Leistungsspektrums überhaupt eine Bedarfsprüfung durchzuführen ist. Diese scheidet zB aus, wenn nicht erstattungsfähige Leistungen erbracht werden sollen oder wenn das Leistungsspektrum dem Anstaltszweck eines selbständigen Ambulatoriums nicht entspricht.

