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Weitergabe von Patientendaten nach Ordinationsaufgabe

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Claudia SteinböckRdM-LS 2022/117RdM-LS 2022, 230 - 231 Heft 5 v. 4.10.2022

Liegt nach Schließung einer Ordination keine Einwilligung der betroffenen Patienten zur Weitergabe ihrer Daten vor, ist eine solche gem § 51 Abs 4 ÄrzteG nur an den Kassenplanstellennachfolger oder - sofern ein solcher nicht gegeben ist - an den Ordinationsstättennachfolger zulässig.

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