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Aufklärungspflichten vor Verordnung eines penicillinhaltigen Antibiotikums

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Ingrid Jez, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/92RdM-LS 2022, 192 Heft 4 v. 5.8.2022

Ein Arzt ist hinsichtlich der Erfüllung seiner (nach dem Stand der Wissenschaft gebotenen) Aufklärungspflicht über mögliche Nebenwirkungen einer Einnahme von Penicillin beweisbelastet. Steht nicht fest, dass der Arzt die Patientin im Arzt-Patienten-Gespräch zu einer Penicillinunverträglichkeit befragt oder auch nur die Behandlung mit Penicillin thematisiert hat, ist die Haftung schon wegen der Verletzung seiner Aufklärungspflicht zu bejahen [hier: € 2.600,- Schmerzengeld].

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