Der Prozesskostenaufwand aus einem Vorprozess kann Gegenstand einer Schadenersatzforderung sein, wenn die Kosten durch ein Verschulden eines Dritten (mit-)verursacht wurden [hier: Prozessverlust einer Betreiberin einer Privatklinik auf Zahlung der Hauskosten infolge unrichtig beurteilter und unzureichend dokumentierter Notwendigkeit der stationären Aufnahme durch den Belegarzt].

