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Bemessung des Rehabilitationsgeldes bei Eintreten der Arbeitsunfähigkeit in zwei parallelen Beschäftigungsverhältnissen

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/41RdM-LS 2022, 122 Heft 2 v. 4.4.2022

Bei Eintreten der Arbeitsunfähigkeit in zwei parallelen Beschäftigungsverhältnissen, die eine Pflichtversicherung in der KV nach dem ASVG oder B-KUVG begründet haben, sind für die Bemessung des Rehabilitationsgeldes dann nicht (mehr) beide Beschäftigungsverhältnisse zu berücksichtigen, wenn in einem dieser Beschäftigungsverhältnisse der Anspruch auf Krankengeld zum Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Rehabilitationsgeld bereits infolge Erreichens der Höchstdauer (§ 139 ASVG) erloschen war.

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