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Kein Export von Rehabilitationsgeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/39RdM-LS 2022, 122 Heft 2 v. 4.4.2022

Der EuGH hat in C-135/19, Pensionsversicherungsanstalt, das Rehabilitationsgeld eindeutig als Leistung bei Krankheit iSd Art 3 Abs 1 lit a VO (EG) 2004/883 qualifiziert. Ausgehend davon besteht in den Fällen, in denen Versicherte ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat [hier: Tschechische Republik] verlegen, keine Verpflichtung mehr zum Export von Rehabilitationsgeld aus der österr KV. Die "Nahebeziehung" zum österr System der sozialen Sicherheit ist kein für die Frage der Zuständigkeit entscheidendes Kriterium.

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