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Kammerzugehörigkeit und Beitragspflicht zum WFF von Polizeiärzten

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturGisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/30RdM-LS 2022, 120 Heft 2 v. 4.4.2022

Durch das Anfügen eines zweiten Satzes an § 41 Abs 4 ÄrzteG 1998 mit der Nov BGBl I 2010/61 sollte keine Kammerangehörigkeit von Polizeiärzten in toto oder bloß insoweit, als sie im Rahmen ihrer amtsärztlichen Tätigkeit kurativ tätig sind, begründet werden.

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