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Erweiterung des Wirkungsbereichs eines anwaltlichen Erwachsenenvertreters auf Zustimmung zu einer einzelnen Operation

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Gisela Ernst, Claudia Gabauer, Ingrid Jez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2022/13RdM-LS 2022, 37 - 38 Heft 1 v. 7.2.2022

Lehnt eine als gerichtliche Erwachsenenvertreterin bestellte RA eine Vertretung in Bezug auf eine einzelne Operation mit dem Argument ab, dass ihr die entsprechende medizinische Ausbildung fehlt, um konkrete Fachfragen zu beantworten, übersieht sie, dass darin nicht die zentrale Aufgabe einer Erwachsenenvertreterin besteht. Vielmehr ist die ärztliche Aufklärung für einen einzelnen, konkret in Aussicht genommenen Eingriff entgegenzunehmen, die Entscheidung über diesen unter Bedachtnahme auf § 253 Abs 1 ABGB zu treffen und die Vertretung bei den damit verbundenen Behandlungsverträgen wahrzunehmen.

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