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Keine Haftung des Erwachsenenvertreters für Vermögensschäden Dritter

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenJudikaturVerena Christine Blum, Claudia Gabauer, Christian Kopetzki, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer, Danielle NoeRdM-LS 2021/96RdM-LS 2021, 209 Heft 5 v. 1.10.2021

Nach stRsp haftet ein Schädiger aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene (kausal) verursachten Schäden, die vom Schutzzweck der (Gebots- oder Verbots-)Norm erfasst werden.

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