Nach stRsp haftet ein Schädiger aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene (kausal) verursachten Schäden, die vom Schutzzweck der (Gebots- oder Verbots-)Norm erfasst werden.
Nach stRsp haftet ein Schädiger aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene (kausal) verursachten Schäden, die vom Schutzzweck der (Gebots- oder Verbots-)Norm erfasst werden.
